News

Zahnärzteschaft beklagt schlechte Rahmenbedingungen

Der Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen, Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida, beklagt eine mangelnde Aufmerksamkeit der Politik für die Probleme und Sorgen der Zahnmedizin. Diese sei in den letzten Jahren kaum im Fokus der Bundespolitik gewesen.
Stattdessen beherrschten die Probleme rund um die Pflege und Krankenhäuser die Agenda. „Die Erfolge der Prophylaxe wie auch die gute Versorgung während der Pandemie haben in der Politik den Eindruck hinterlassen, dass bei uns alles gut läuft“, kritisierte er auf der Kammerversammlung der Zahnärztekammer am Freitag in Hannover. Die Lage sei jedoch ernst: „Hohe Inflation, hohe Materialkostenpreise, hohe Energiekosten, eine überbordende Bürokratie, Fachkräftemangel, Lohnkostensteigerungen von rund 20 Prozent, eine seit über 36 Jahren nicht dynamisierte private Gebührenordnung und Wettbewerbsverzerrungen durch Investoren.“ Immer weniger Nachwuchskräfte wagten unter diesen Bedingungen eine Niederlassung. Gleichzeitig verschwinden pro Jahr in Niedersachsen 80 Praxen. „Das derzeit noch hohe zahnmedizinische Versorgungssystem, welches durch seine präventionsorientierte Ausrichtung eine im internationalen Vergleich Topposition erreicht hat, wird von den Entscheidungsträgern in Berlin kaputt gemacht.“ Dabei könnte der Gesundheitssektor insgesamt ein Wachstumsmotor in Deutschland sein. Jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten machte Bunke deshalb trotz der widrigen Umstände Mut: „Sie haben einen von Patienten sehr wertgeschätzten und interessanten Beruf gewählt, der auch in der Zukunft viel Potential hat. Aufgabe der Politik sei es nun, die „Kräfte des Marktes zu liberalisieren und nicht zu drangsalieren.“ Bei einem Protesttag im Juli hatten rund 1.500 Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie ihr Fachpersonal ihre Tätigkeit eingestellt, um gegen die negativen Auswirkungen der aktuellen Gesundheitspolitik zu protestieren. Die niedersächsischen Zahnärztinnen und Zahnärzte wollten am Freitag bei ihrer Kammerversammlung über zahlreiche Anträge beraten. Unter anderem wird darin eine Anpassung der privaten Gebührenordnung, Bürokratieabbau sowie eine Regulierung von Investoren in der Zahnmedizin gefordert.

Alkohol in Desinfektionsmitteln bald verboten?

Ein aktuelles Verfahren der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Neubewertung von Ethanol (umgangssprachlich Alkohol) könnte dessen Verwendung zukünftig stark einschränken. Das hätte weitreichende Folgen für Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Pflegeheime.
Als Konsequenz wäre die Verfügbarkeit und der Einsatz von Ethanol auf Grund der Arbeitsschutzregelungen stark eingeschränkt oder sogar verboten. Dazu gehören zum Beispiel Hände- und Oberflächendesinfektionsmittel. Eine im Raum stehende Einstufung als reproduktionstoxisch würde nach deutschem Arbeitsrecht ein Beschäftigungsverbot für alle Frauen im gebärfähigen Alter nach sich ziehen. Das würde das Gesundheitswesen unmittelbar lahmlegen.

„Vor wenigen Tagen hat der Deutsche Zahnärztetag als zentrales Thema den bürokratischen Irrsinn angeprangert, der wie Mehltau über den Praxen liegt und einen radikalen, echten Bürokratieabbau gefordert. Diese neue Posse aus Brüssel ist sinnbildlich für kontinuierliche bürokratische Übergriffigkeiten“, so Konstantin v. Laffert, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zu den Brüsseler Plänen.
Um eine gesicherte und hygienische medizinische Versorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können, muss eine Einstufung von Alkohol (Ethanol) als CMR-Substanz (cancerogen/mutagen/reproduktionstoxisch) dringend verhindert werden – darin sind sich die Beteiligten im deutschen Gesundheitssystem einig.

Eine entsprechende Einstufung wäre unverhältnismäßig und auch unsachgemäß, da sie allein durch Studien bzgl. einer (missbräuchlichen) oralen Aufnahme von Ethanol-Gemischen, also dem Alkoholtrinken, erfolgen würde. Das Trinken alkoholischer Getränke soll allerdings weiter erlaubt bleiben.

„Ethanol ist in der Verwendung als Desinfektionsmittel, Arzneimittel und Medizinprodukt wirksam, sicher und unverzichtbar. Zudem wäre der Schutz vulnerabler Patientengruppen, insbesondere im Krankenhaus bzw. im ambulanten Sektor, aber auch in Pandemiezeiten, nicht mehr gegeben. Mögliche Ausnahmeregelungen erscheinen vor dem regulatorischen und bürokratischen Aufwand wenig effektiv“, so v. Laffert weiter.
„Mit dem wissenschaftlich nicht nachvollziehbaren Verbot von Ethanol würde sich die Versorgung verschlechtern und die Hygienekette löchrig werden. Bei Verwendung teurer Alternativen würden die Kosten im Gesundheitswesen weiter steigen. Nach dem zuletzt gestarteten Versuch der Hygienebehörden, hierzulande die sogenannte „abschließende Wischdesinfektion“ zu verbieten, ist das ein weiterer bürokratischer Knüppel, der den unter Personalmangel ächzenden Praxen zwischen die Beine geworfen wird. Wir appellieren an eine neue Bundesregierung, den bürokratischen Burnout in den Praxen endlich zu stoppen, um die Patientinnen und Patienten weiter auf gewohnt hohem Niveau behandeln zu können.“

Professionelle Endodontie

Die moderne Endodontie hat enorme Fortschritte gemacht, sowohl bei Behandlungsmethoden als auch bei der Ausstattung. Durch deutlich höhere Präzision sind die Erfolgsquoten sehr beeindruckend.

Erfahrene Zahnärzte machen den Unterschied bei Wurzelbehandlungen

Die Endodontie ist ein wichtiger Teilbereich der Zahnmedizin, der sich mit der Behandlung des Zahninneren befasst. Eine endodontische Behandlung wird erforderlich, wenn ein Zahn durch einen kariösen Defekt geschädigt ist, sich aus diesem Grund das Wurzelkanalsystem infiziert hat und die Entzündung bis in die Knochen des Kiefers reicht. Noch vor nicht allzu langer Zeit hätte man einen solchen Zahn oft extrahiert. Eine moderne Wurzelbehandlung durch geübte und erfahrene Spezialisten macht den Zahnerhalt heute möglich.

Was ist eine Wurzelkanalbehandlung und wann wird sie benötigt?

Eine Wurzelbehandlung, die korrekt als Wurzelkanalbehandlung bezeichnet wird, ist ein wichtiger zahnmedizinischer Eingriff, der dazu dient, einen entzündeten oder bereits abgestorbenen Zahn zu erhalten. Dabei wird die Karies und das entzündete Gewebe durch einen Zugang in der Zahnkrone entfernt. Anschließend werden die Wurzelkanäle mit flexiblen und feinen Instrumenten gründlich gereinigt und mit einer speziellen Lösung desinfiziert.

Ein nächster Schritt ist die Füllung des Wurzelkanalsystems mit adhäsivem Zement in Kombination mit einem dem Naturgummi verwandten Material. Nach Abschluss der Wurzelkanalbehandlung benötigt der Knochen ein halbes bis ein Jahr, um vollständig auszuheilen. Danach ist der Zahn in der Regel wieder ein funktionaler Bestandteil des Gebisses, der auch nichts von seiner Optik eingebüßt hat. Wichtig ist, dass ein erfahrener Zahnarzt in einer hochmodern ausgestatteten Praxis diese komplexe Behandlung durchführt.

Ein kranker Zahn belastet den gesamten Organismus. Eine moderne Wurzelbehandlung kann erforderlich sein, wenn sich bei einem Zahn Aufbiss- und Berührungsempfindlichkeit bemerkbar macht, sich ein Zahn verfärbt oder das umliegende Zahnfleisch geschwollen ist und schmerzt.

Auch bei unfallbedingten Zahnverletzungen, bei operativen Eingriffen an den Zähnen oder bei der Revision einer alten Wurzelbehandlung sind Spezialisten für Endodontie gefordert, die zunächst eine radiologische und klinische Untersuchung mit einem Dentalmikroskop vornehmen, welches das Zahninnere um bis zu 30-fach vergrößert. Eine präzise Vermessung des Zahninneren ist dringend notwendig, um das komplexe Wurzelsystem in Gänze zu erfassen.

Welche Fortschritte wurden in den letzten Jahren bei diesen Behandlungen erzielt?

Die Erfolgschancen für den Zahnerhalt bei einer professionellen Wurzelkanalbehandlung liegen bei 90 Prozent. Eine moderne Wurzelbehandlung ist nicht schmerzhaft, da sie unter lokaler Betäubung mit modernen Technologien durchgeführt wird. Auf das Schmerzmanagement kann sich der Patient auch nach der eigentlichen Behandlung verlassen. Die Dauer der Behandlung hängt von der Schwere der Entzündung ab und kann sich über mehrere Sitzungen erstrecken. Jede Wurzelkanalbehandlung wird ganz individuell gemeinsam mit dem Patienten geplant.

BLZK-Vollversammlung fordert Neustart für elektronische Patientenakte

In einem einstimmigen Beschluss stellten die Delegierten der Vollversammlung (VV) der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) am vergangenen Wochenende in München fest, dass das aktuelle Konzept der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht ausgereift ist. Die Versammlung forderte den Gesetzgeber auf, die aktuelle Verzögerung bei der Einführung auch vor dem Hintergrund eines bevorstehenden Regierungswechsels zu nutzen, um das Konzept der ePA neu aufzusetzen.

Als Impulsgeber hatte die BLZK Prof. Ulrich Kelber eingeladen. Der Diplom-Informatiker und ehemalige Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung warnte in seinem Vortrag vor einer überstürzten Einführung der ePA: „Ich halte es für falsch, jetzt aufs Gaspedal zu drücken, nur um vor dem Wahltermin mit dem Rollout zu starten. Es darf auch nicht vorab festgelegt werden, dass die ePA direkt nach der Testphase einzuführen ist. Zunächst muss das Ergebnis der Testphase betrachtet werden – nach dem Motto ‚anschauen, evaluieren, entscheiden‘.“ In seinem „Behandlungsplan für die ePA“ empfahl Kelber dringend, Sanktionen für die Praxen auszusetzen, das Arztgeheimnis zu wahren, die Verantwortung für die Datensicherheit auf die Anbieter zu übertragen, Haftungsfragen zu klären und eine Suchfunktion über strukturierte Daten zu ermöglichen.

„500 Zettel bleiben 500 Zettel“ BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl begründete die Notwendigkeit eines Neustarts für die ePA: „Wir Zahnärzte sind technikaffin und würden bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen gerne aufs Gas treten. Aber 500 Zettel bleiben 500 Zettel, egal ob digital oder auf Papier. Die ePA braucht eine klare Struktur mit Suchfunktion. Wie soll ein Zahnarzt sonst beispielsweise die Befunde von Haus- und Fachärzten berücksichtigen?“ Nur wenn die ePA einen klaren Mehrwert für die Praxen in Form von Arbeitsentlastung und Kostenersparnis bringe, werde sie von den Praxen und den Versicherten akzeptiert.

VV-Beschluss umfasst mehrere Forderungen Der VV-Beschluss umfasste auch die Forderungen nach einer längeren Test- und Übergangsphase sowie nach standardisierten Daten mit Volltextsuche. Zudem müsse bei einer Neu-Aufsetzung der ePA zwingend die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleiben. Die Selektion von Patienten durch einen Algorithmus dürfe unter keinen Umständen möglich sein. Die Delegierten stimmten zugleich auch geschlossen für die Rückkehr zur Opt-In-Lösung. Das bedeutet, der Versicherte muss aktiv seine Zustimmung zum Erfassen und Verwenden seiner Daten geben. „Wir wollen, dass unsere Patienten auch in Zukunft souverän steuern können, wem sie welche Gesundheitsdaten anvertrauen“, erklärte Wohl abschließend.



x